Das Geschäftsgebiet der PSD Bank RheinNeckarSaar eG ist gleichzeitig auch das Fördergebiet der Stiftung
PSD L(i)ebensWert. Aufgeteilt ist dieses in drei Förderregionen rund um die jeweiligen Geschäftsstellen der Bank: Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken. Pro Förderregion entscheiden unsere unabhängigen Spendenbeiräte zweimal im Jahr. Für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg stehen dabei je 50.000 Euro zur Verfügung, für die Förderregion Saarbrücken 30.000 Euro. Insgesamt vergeben wir auf diesem Weg also Spenden in Höhe von 260.000 Euro im Jahr. Außerdem gibt es immer wieder Online-Spendenwettbewerbe, PSD-mobile und andere Aktionen, über die wir rechtzeitig vorher in den Stiftungsnews bzw. hier informieren.
Als gemeinnützige Stiftung bekommen wir nahezu täglich Spendenanfragen. Gerne würden wir alle Anfragen berücksichtigen, leider geht das aber nicht. Zum einen, weil unsere Spendenmittel begrenzt sind, zum anderen weil wir uns mit unserer Satzung einen gewissen Rahmen gesteckt haben für die Bereiche, die wir fördern. Für alle Spenden durch die Stiftung PSD L(i)ebensWert gelten folgende Regeln:
Förderwürdig sind Einrichtungen, die (gemäß ihrem Freistellungsbescheid) gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördern. Im gemeinnützigen Bereich fördern wir Projekte der folgenden Zweckbereiche:
» Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)
» Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
» Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9)
Unsere Förderungen vergeben wir ausschließlich an soziale Einrichtungen bzw. gemeinnützige Institutionen. Privatpersonen können wir leider nicht berücksichtigen.
Als Stiftung einer Regionalbank vergeben wir unsere Spendenmittel ausschließlich innerhalb unseres Geschäftsgebiets (hier finden Sie einen Postleitzahlen-Rechner, der Ihnen zeigt, ob Ihre Einrichtung innerhalb des Fördergebiets liegt).
Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte können wir leider nicht fördern.
Die Projekte bzw. Maßnahmen sollten langfristig und nachhaltig wirken und idealerweise eine breite Zielgruppe ansprechen.
Die Fördermittel müssen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Projekte verwendet werden. Verwaltungs- und Personalkosten dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
» Das Gesamtbudget der Förderungen beträgt für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg je 100.000 EUR pro Jahr. Für die Förderregion Saarbrücken 60.000 EUR. Das jeweilige Budget ergibt sich aus den über die PSD Gewinnsparlose eingenommenen Mittel, die in dem Bundesland verausgabt werden müssen in dem sie eingenommen wurden.
» Die Fördersumme für einzelne Projekte kann bis zu 80 % des Projektgesamtbudgets betragen, maximal jedoch 10.000 Euro pro Projekt – bitte berücksichtigen Sie dies bei der beantragten Fördersumme sowie im Finanzplan.
» Für jede Bewerbung benötigen wir von Ihnen immer einen Projektkostenplan, eine Kopie des Freistellungsbescheids sowie ein Zeit- und Maßnahmenplan.
Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Als Bewerber für eine Spende verpflichten Sie sich, eine Zuwendungsbescheinigung (gemäß § 50 EstDV) auszustellen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Nach Ablauf des Jahres ist der Stiftung PSD L(i)ebensWert darüber ein Abschlussbericht vorzulegen.
Nach der Spende ist vor der Spende – Sie können sich gerne mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.
Dann kann es jetzt ja losgehen. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über unseren Bewerbungsbogen!
Unseren Bewerbungsbogen haben wir ganz bewusst sehr schlank gehalten. Das erleichtert sowohl unsere Arbeit als auch die Entscheidung des Spendenbeirats ungemein. Bitte halten auch Sie sich kurz und vergessen Sie die Anlagen nicht. Ohne aussagekräftigen Finanzplan beispielsweise ist es für den Spendenbeirat im Zweifelsfall schwierig zu erkennen, ob ein Projekt zum Beispiel auch mit einer kleineren Fördersumme als beantragt starten kann.
Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie zunächst eine automatische Sendebestätigung hier auf der Seite. Sobald wir die Bewerbung manuell gesichtet haben, erhalten Sie noch eine E-Mail, die Sie auch darüber informiert, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können (das hängt von den Sitzungsterminen der Spendenbeiräte ab und variiert).
Haben Sie die Förderregeln gelesen? Dann kann es jetzt losgehen!
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie uns an. Ihre Ansprechpartnerin Jana Ebinger ist für Sie telefonisch unter 0711 900 50-1174 oder per E-Mail an jana.ebinger@psd-rns.de erreichbar.
Zugegeben, die Bezeichnung „Spendenbeirat“ hört sich ziemlich förmlich an und ein bisschen langweilig. Doch das Gremium und die Arbeit, die unsere Spendenbeiräte tun, sind das genaue Gegenteil. Unsere Spendenbeiräte sind nicht nur vom Fach und wissen wovon sie reden, sie sind mit ihrem ganzen Herzblut dabei. Alle. Die meisten schon sehr lange, die „Dienstältesten“ bereits seit 2007. In diesem Jahr wurde der erste Spendenbeirat in Freiburg gegründet. Kurz darauf folgten die Spendenbeiräte in Saarbrücken und in Stuttgart. Der Spendenbeirat entscheidet unabhängig, die Entscheidungen werden jedoch immer auch vom Stiftungsvorstand geprüft.
Als Stiftung einer Regionalbank vergeben wir unsere Spendenmittel ausschließlich innerhalb unseres Geschäftsgebiets. Mit unserem Postleitzahlen-Rechner sehen Sie, ob Ihre Einrichtung innerhalb des Fördergebiets liegt
Förderregion Stuttgart: 15. Januar und 15. August
Förderregion Freiburg: 15. Februar und 15. September
Förderregion Saarbrücken: 15. April und 15. Oktober